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KSK-Ausgleichsvereinbarung Musik |
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Die Ausgleichsvereinbarung kommt Kürzlich konnte bereits ein Teilerfolg verbucht werden. In Absprache mit der KSK wird bei Musikschulen mit angetragener Mitgliedschaft in der AV-Musik eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung ausgesetzt, da hier bereits die KSK zuständig ist. Die Zusage bezieht sich auf
Musikschulen/Landesverbände, die sich bereit erklärt haben, ihre
Musikschule freiwillig zur Stichprobenprüfung im Rahmen des
AV-Gründungsverfahrens zur Verfügung zu stellen. Eine Nachmeldung ist
jederzeit noch möglich. Auskünfte erteilt die DTKV-Bundesgeschäftsstelle. |
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Geschrieben von: Elisabeth Herzog
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26.01.10
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Aktualisiert
26.01.10
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Künstlersozialkasse - "bandleader-Fall" |
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Zweifache Künstlersozialabgabe: immer notwendig?Beim „Bandleaderfall“ in vielen Fällen Entspannung möglichvon Ines Stricker - Für abgabepflichtig gewordene Band- und
Orchesterleiter gibt es die Möglichkeit, mithilfe vertraglicher Regelungen die
Künstlersozialabgabe zu vermeiden, wenn sie nicht als eigenständiger
Unternehmer, sondern als Vertreter eines abgabepflichtigen
Veranstalters auftreten. Der Vertragwird dann direkt zwischen dem
Veranstalter – vertreten durch den vom ihm ausdrücklich
bevollmächtigten Band- bzw. Orchesterleiter – und den einzelnen
Musikern der Band oder des Orchesters geschlossen.
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Foto: awi, / photocase.com Gelten meist als GbR: Rock- oder Popbands |
Da in der Folge das
ganze unternehmerische Risiko beim Veranstalter liegt, dürfte eine
solche Vertragsgestaltung wohl nur bei gewachsenen und entsprechend
vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen in Frage kommen. Und ist der
Veranstalter nicht abgabepflichtig – das können Privatpersonen sein,
kleinere Betriebe oder Faschingsvereine – fällt die Klärung der
Abgabepflicht automatisch dem Band- oder Orchesterleiter bzw. Vertreter
des Veranstalters zu. Im Zweifelsfall muss er auch den Nachweis für
eine Abgabepflicht des Veranstalters führen. Unabhängig davon ist es
ratsam, sich Einspruchsmöglichkeiten in bezug auf die doppelt
anfallende Künstlersozialabgabe immer offen zu halten.Doch in
vielen Fällen müssen sich Bandleader oder Dirigenten gar nicht erst mit
diesem Problem befassen: Von der Künstlersozialabgabe sind, wie schon
länger bekannt ist, nicht die Unterhaltungsbands oder Orchester
betroffen, die als typische Selbstvermarkter, also als GbR
(BGB-Gesellschaft) auftreten. Diese Bands und Orchester befinden sich
den „Unternehmern“ gegenüber in der Mehrzahl.
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Geschrieben von: Elisabeth Herzog
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26.01.10
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Aktualisiert
26.01.10
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Jedem Kind ein Instrument (JeKi) |
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Rahmenvereinbarung zwischen JeKi und DTKV abgeschlossen
Bochum - Der DTKV hat im Oktober 2009 einen Kooperationsvertrag mit JeKi unterzeichnet, der die Zusammenarbeit im Bereich der Lehrkraftakquise und benachbarter Themen zum Gegenstand hat. Der Vertrag ist für Mitglieder beim Bundesverband abrufbar. Wichtigstes Detail im Vertrag ist die unter § 3 bezeichnete Aufgabe des DTKV, seine Mitglieder gegenüber Kommunen bzw. Musikschulen hinsichtlich einheitlicher Arbeitsverträge und Vergütungsstandards in der von JeKi empfohlenen Höhe des TVöD zu vertreten. Damit ist die Schaffung von Vergütungsstandards als Absichtserklärung in der Kooperationsvereinbarung verankert und der DTKV kann Vertragsnehmer vor Ort unterstützen.
Eng zusammengearbeitet werden soll in Sachen Stellenakquise. Vorhandene Angebote können hier eingesehen werden:
Stellenangebote: JeKi-Stellen
link JeKi
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Geschrieben von: Elisabeth Herzog
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26.01.10
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Aktualisiert
31.01.10
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Geschrieben von: Elisabeth Herzog
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26.01.10
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Aktualisiert
26.01.10
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