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"Kultur macht stark" - Förderrichtlinien veröffentlicht - Drucken E-Mail
23.05.12

BMBF fördert außerschulische Bildungs- und Kulturangebote für benachteiligte Kinder und Jugendliche

Berlin/München - Elisabeth Herzog - Gegenstand der Förderung sind außerschulische Bildungsmaßnahmen insbesondere der kulturellen Bildung, die sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahre richten und im Rahmen von Bündnissen für Bildung, d.h. von lokalen Zusammenschlüssen von wenigstens drei Akteuren, auf der Grundlage von ausgewählten Konzepten erbracht werden. DTKV-Mitglieder können ihre Projektvorschläge bis 20. Juni 2012 bei der Bundesgeschäftsstelle DTKV einreichen.

Gefördert werden beispielsweise Ferienfreizeiten und Sommerakademien mit kulturellem Bezug, Musik- und Theaterinszenierungen oder Paten- und Mentorenprogramme, bei denen junge Menschen an Kunst, Musik, Literatur oder die neuen Medien herangeführt werden. Als bildungsbenachteiligt nennt der nationale Bildungsbericht beispielsweise Kinder in der Situation Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile, geringes Familieneinkommen oder bildungsfernes Elternhaus.
Ein lokales Bündnis für Bildung soll vor Ort aus wenigstens drei Kooperationspartnern bestehen, die sich aus unterschiedlicher Perspektive um junge Menschen kümmern. Dies können beispielsweise Volkshochschulen, Bibliotheken, Chöre, Musik- und Theatergruppen oder auch andere Vereine sein.
Die Förderung beginnt 2013 und erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. 2013 stellt das BMBF dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Folgejahre ist eine Steigerung auf bis zu 50 Millionen Euro geplant.

Als Erstzuwendungsempfänger sind bundesweit tätige Verbände (in diesem Falle der DTKV-Bundesverband) und bundesländerübergreifend tätige Initiativen mit Kompetenzen und Erfahrungen in der außerschulischen Bildung antragsberechtigt.
Der Gesamt-Antrag durch den Bundes-DTKV als Erstzuwendungsempfänger ist mit Frist bis 31. Juli 2012 an das BMBF zu stellen.
Voraussetzung dafür sind vorab beim DTKV-Bund eingegangene Projektideen aus den lokalen Strukturen (DTKV-Mitgliedsverbände, auch DTKV-Mitglieder!). Wir rufen daher alle DTKV-Mitgliedsverbände auf, Projektvorschläge bis Frist 20. Juni 2012 einzureichen.

Neben den zwei partizipierenden Partnern müssen die Zielgruppe, der Projektablauf, das Projektziel und ein vorläufiger Kostenplan vorgelegt werden.
Prozedere: Die Mitgliedsverbände initiieren über ihre Organisationsstrukturen lokale Bündnisse für Bildung, indem einzelne Mitgliedsorganisationen oder Gliederungen des Verbandes gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Partnern vor Ort in einem Bündnis für Bildung Maßnahmen durchführen. Der zugehörige Projektvorschlag wird dem DTKV-Bund bis zum 20. Juni vorgelegt.
Der DTKV-Bund wird aus diesen Projektvorschlägen ein Förderkonzept als Erstzuwendungsempfänger erarbeiten und bis zum 31. Juli beim BMBF einreichen. Der Erstzuwendungsempfänger gibt nach einer Bewilligung die Fördermittel nach Maßgabe des Zuwendungsgebers an seine lokalen Mitgliedsorganisationen und andere Letztzuwendungsempfänger weiter.

Die Förderrichtlinien können eingesehen werden unter: http://www.buendnisse-fuer-bildung.de/media/content/Foerderrichtlinie.pdf

 
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