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Ausgleichsvereinigung der Künstlersozialkasse kommt!
Auch abgabepflichtige Einzelmitglieder können beitretenStuttgart - Die Landesverbände des Deutschen Tonkünstlerverbandes (DTKV) werden sich in einer Ausgleichsvereinigung zusammenschließen, die den Abgabeverpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) nachkommt. Zwölf Landesverbände haben inzwischen ihr Interesse am Beitritt zu dieser Ausgleichsvereinigung bekundet. Die Mitgliedschaft in der Ausgleichsvereinigung bietet gewaltige Vorzüge: Ein wichtiger Aspekt für die Mitglieder dürfte jedoch sein, dass keine Betriebsprüfungen - weder durch die Künstlersozialkasse noch durch die Deutsche Rentenversicherung - mehr durchgeführt werden. Die nun geplante Ausgleichsvereinigung soll den musiktreibenden Vereinen und Verbänden sowie deren Einzelmitgliedern offenstehen. Voraussetzung ist jedoch die bestehende Mitgliedschaft in einem Berufs- bzw. Musikverband. Das Thema "Ausgleichsvereinigung" wird bei der Länderkonferenz der Tonkünstlerverbände, die von 14.-16. November 2008 in Wildbad Kreuth stattfindet, auf der Tagesordnung stehen. Zuständig für Einzelmitglieder und Personengesellschaften (z.B. Zusammenschlüsse von Musiklehrer/innen) sind zunächst die DTKV-Landesverbände, in denen die Interessenten ihren Wohnsitz haben.
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